Im Rahmen der aktuellen VDE-Normen ist der Überspannungsschutz seit Oktober 2016 grundsätzlich Pflicht. Die Übergangsfrist ist seit dem 14. Dezember 2018 verstrichen. Eine Nachrüstung ist allerdings nur zwingend notwendig, wenn die Anlage verändert oder erweitert wurde. Die genauen Bedingungen für die Überspannungsschutzpflicht sind in der Überspannungsschutznorm DIN VDE 0100-443 zu finden. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass in nahezu allen Gebäuden, die an Stromnetze angeschlossen sind, diese Pflicht gilt.

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