BEG-Förderung 2026: Zuschüsse für Heizungstausch und energetische Sanierung

20.08.2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet weiterhin zwischen Heizungstausch und energetischer Sanierung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür überarbeitete Sätze. Anhand zweier Beispiele zeigen wir dir, worauf du jetzt achten solltest.

Förderungen für Heizungen und Sanierungs­­maßnahmen 2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 21. Juli 2026 fördert die KfW den Heizungstausch mit einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Zusätzlich können ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sowie ein Einkommensbonus von 10 %, 30 % oder 40 % gewährt werden.
  • Für viele andere energetische Einzelmaßnahmen außerhalb des Heizungstauschs beträgt die BAFA-Förderung 15 %.
  • Die maximale Förderung für einen Heizungstausch kann bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erreichen.
  • Die Förderhöhe hängt von den individuellen Voraussetzungen des Antragstellers ab.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln.

Maßnahmen der BEG-Förderung 2026

  • Heizungstausch beim Umstieg von fossilen Brennstoffen auf mindestens 65 % erneuerbare Energien
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch oder Regelungsoptimierung
  • Anlagentechnik mit Energieeinsparung, etwa Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder automatisierte Regelungstechnik
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Dach und Fassade sowie Austausch von Fenstern und Türen

Je nach Maßnahme lassen sich Förderungen für Heizungstausch und energetische Sanierung miteinander kombinieren oder getrennt beantragen.
Bei allen genannten Zuschüssen prüft die Förderbank die Auszahlung erst nach Abschluss der Maßnahme. Einen Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt es nicht: Bei ausgeschöpftem Etat eines Programms fließen keine weiteren Gelder.
Für die Zwischenfinanzierung bietet dir die KfW den Ergänzungskredit 358/359 an. Darüber leihst du dir bis zu 120.000 € pro Wohneinheit, sofern bereits eine Zuschusszusage von KfW oder BAFA vorliegt. Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € bekommen einen Zinsvorteil. Deine Hausbank oder ein Finanzierungspartner übernimmt die Abwicklung. Mehr dazu liest du auf der KfW-Produktseite zum Ergänzungskredit.

Zuschusshöhe bei der Heizungsförderung 2026

  • Grundförderung von 30 % der Investitionskosten
  • Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % beim Austausch einer förderfähigen Bestandsheizung
  • Gestaffelter Einkommensbonus von 40 %, 30 % oder 10 % je nach Haushaltseinkommen
  • Familienzuschlag: pauschale Reduzierung des maßgeblichen Einkommens um 10.000 € bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt
  • Maximale Förderquote abhängig von den erfüllten Bonusvoraussetzungen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Diese Beträge begrenzen die förderfähigen Investitionskosten. Die Förderquote wird auf diese Obergrenzen angewendet.

Ab Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag alle sechs Monate weiter.

 

Beispielhafte Berechnung auf Grundlage der seit 21.07.2026 geltenden Förderstruktur – Wärmepumpe beim Heizungstausch

Familie Berger tauscht die Ölheizung

Familie Berger bewohnt als Eigentümer mit 4 Personen (2 Erwachsene, 2 minderjährige Kinder) ein Einfamilienhaus in Wiesbaden (Wohnfläche 150 m², Baujahr 1959, teilsaniert 2000). Die vorhandene Ölheizung läuft seit 24 Jahren einwandfrei. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 58.000 €. Familie Berger lässt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 20.000 € einbauen. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Durch den Familienzuschlag von 10.000 € kann ein Haushalt in eine höhere Förderstufe rutschen.

Ohne Familienzuschlag übersteigt das Einkommen die Grenze von 50.000 € – ein Einkommensbonus entfällt.

20.000 € Investitionskosten − 6.000 € Grundförderung (30 %) − 3.200 € Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) = 10.800 € Eigenanteil

Mit Familienzuschlag sinkt das maßgebliche Einkommen um 10.000 € auf 48.000 € – Familie Berger rutscht in die Bonusstufe bis 50.000 € und bekommt außerdem 10 % Einkommensbonus.
20.000 € Investitionskosten − 6.000 € Grundförderung (30 %) − 3.200 € Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) − 2.000 € Einkommensbonus (10 %) = 8.800 € Eigenanteil

Der neue Familienzuschlag spart Familie Berger in diesem Beispiel 2.000 €.

 

Diese Schritte führen zum Zuschuss

  • Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten oder die Verbraucherzentrale
  • Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit einer Heizungsfirma
  • Prüfung des Familienzuschlags anhand des Kinderfreibetrags
  • Einreichung der Bestätigung zum Antrag bei der KfW
  • Beantragung des Ergänzungskredits bei vorliegender Zuschusszusage

 

Diese Programme stehen dir zur Verfügung

KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) – Zuschuss
KfW – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359) – Kredit

Neue Regeln für die energetische Sanierung 2026

  • Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten
  • Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können für bestimmte BEG-Einzelmaßnahmen höhere förderfähige Kosten beziehungsweise zusätzliche Fördervorteile gelten. Die konkreten Voraussetzungen und Förderhöhen ergeben sich aus den jeweils aktuellen BAFA-Richtlinien.
  • Verdopplung der förderfähigen Höchstkosten auf 60.000 € pro Wohneinheit bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Die BAFA bearbeitet weiterhin die Anträge zu Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Der iSFP-Bonus gilt ausschließlich für diese BEG-Einzelmaßnahmen und nicht für den Heizungstausch, der über die KfW-Heizungsförderung abgewickelt wird.
Bündelst du mehrere Maßnahmen in einem iSFP, erreichst du eher die 30.000-€-Schwelle und sicherst dir den Bonus auf den übersteigenden Betrag.

 

Beispielrechnung energetische Sanierung

Familie Schäfer optimiert Heizung und Fenster

Klaus und Hildegard Schäfer bewohnen eine Eigentumswohnung in Lübeck (Wohnfläche 70 m², Baujahr 1991, teilsaniert). Ihre Gasheizung läuft seit drei Jahren. Das Ehepaar lässt die Heizungspumpe austauschen, die Vorlauftemperatur anpassen und anschließend die Fenster erneuern.

Heizungsoptimierung:
1.300 € Kosten (Pumpenaustausch und hydraulischer Abgleich) − 195 € Grundförderung (15 %) = 1.105 € Eigenanteil

Fenstertausch:
5.000 € Kosten für Fenster mit Dreifachverglasung − 750 € Grundförderung (15 %) = 4.250 € Eigenanteil

Die förderfähigen Gesamtkosten summieren sich auf 6.300 € – deutlich unter der neuen 30.000-€-Schwelle. Den iSFP-Bonus von 5 %, den das Ehepaar 2024 auf den Fenstertausch noch erhalten hätte, gibt es 2026 deshalb nicht mehr. Insgesamt zahlt Familie Schäfer damit 5.355 statt vorher 5.105 € – 250 € mehr als vor der Reform.

 

Fördermittel für die BEG-Förderung beantragen

Willst du dich zunächst selbst über den Nutzen einer Sanierung informieren, nutze kostenfrei die Rechner von CO2online. Für eine individuelle Einschätzung deiner Situation hilft dir zusätzlich die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Beide Beispiele zeigen: Die Reform verteilt die Förderung um, statt sie nur zu kürzen. Familien mit Kindern gewinnen durch den neuen Zuschlag, kleine Einzelmaßnahmen ohne iSFP verlieren den bisherigen Bonus. Rechne deshalb vor der Beauftragung genau nach – und denke daran, Handwerkerleistungen sowie Sanierungskosten zusätzlich steuerlich absetzen zu können.

FAQ zur Heizungsförderung und energetischen Sanierung 2026

Hier findest du Antworten auf häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026, zur BEG-Förderung, zur Wärmepumpenförderung, zu förderfähigen Kosten, zum Familienzuschlag und zum individuellen Sanierungsfahrplan.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine neue Heizung 2026?

Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt 2026 bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
Hinzu kommen je nach Voraussetzungen weitere Boni, zum Beispiel der Klimageschwindigkeitsbonus
und ein einkommensabhängiger Bonus.

Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt ab dem 21. Juli 2026 bei 16 % und wird anschließend
schrittweise abgesenkt. Der Einkommensbonus kann je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
10 %, 30 % oder 40 % betragen. Insgesamt kann die Förderung für private Selbstnutzer bis zu
80 % der förderfähigen Kosten erreichen.

Welche Kosten sind bei der Heizungsförderung förderfähig?

Förderfähig sind nicht nur die Kosten für den Kauf der neuen Heizung, sondern auch Einbau,
Inbetriebnahme und notwendige Umfeldmaßnahmen.

Dazu können zum Beispiel die Demontage der alten Heizungsanlage, Anpassungen am Heizsystem,
Arbeiten an Leitungen oder Heizflächen sowie Leistungen von Energieeffizienz-Experten gehören.
Maßgeblich sind immer die jeweiligen Förderbedingungen und die förderfähigen Ausgaben im konkreten Projekt.

Wer bekommt den Familienzuschlag bei der Heizungsförderung?

Der Familienzuschlag richtet sich an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind.
In diesem Fall reduziert sich das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen
pauschal um 10.000 €.

Dadurch können Familien leichter in eine höhere Einkommensbonus-Stufe fallen und einen
höheren Zuschuss für den Heizungstausch erhalten.

Welche Maßnahmen fördert die BEG 2026 bei der energetischen Sanierung?

Die BEG fördert 2026 verschiedene Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung.
Dazu gehören unter anderem die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke,
der Austausch von Fenstern und Türen, sommerlicher Wärmeschutz, Heizungsoptimierung
sowie Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Für viele dieser Effizienzmaßnahmen beträgt die Grundförderung 15 % der förderfähigen Kosten.
Mit einem passenden individuellen Sanierungsfahrplan kann unter bestimmten Voraussetzungen
ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich sein.

Wird die Wärmepumpe 2026 gefördert?

Ja, Wärmepumpen werden auch 2026 im Rahmen der Heizungsförderung gefördert.
Die Förderung läuft für private Wohngebäude über die KfW-Heizungsförderung.

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung von bis zu 30 % sowie möglichen Boni zusammen.
Dazu können abhängig von den Voraussetzungen der Klimageschwindigkeitsbonus und der
Einkommensbonus gehören. Vor dem Kauf sollte geprüft werden, welche Anforderungen für das
konkrete Wärmepumpenprojekt gelten.

Wie beantrage ich die Fördermittel für den Heizungstausch?

Für den Heizungstausch wird die Förderung in der Regel nach Abschluss eines Liefer- und
Leistungsvertrags mit Fördervorbehalt über das KfW-Portal beantragt.

Nach der Umsetzung der Maßnahme reichst du die erforderlichen Nachweise ein.
Anschließend erfolgt die Prüfung und Auszahlung des Zuschusses. Wichtig ist:
Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und nach erfolgreicher Prüfung
der Nachweise. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan bei der Förderung?

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, kann bei bestimmten energetischen
Sanierungsmaßnahmen einen zusätzlichen Bonus ermöglichen.

Bei vielen Effizienzmaßnahmen kann der iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte zusätzlich zur Grundförderung
betragen. Er ist besonders interessant, wenn eine Sanierung Schritt für Schritt geplant wird
und einzelne Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden sollen.