Brandschutzschalter – Sind sie Pflicht?

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Als Bauherr eines Holzhauses oder barrierefreien Gebäudes bleibt es nicht aus, sich mit dem Einbau von Brandschutzschaltern zu beschäftigen. Die sog.  AFDDs (Arc Fault Detection Devices) sind in der Lage, Fehlerlichtbögen frühzeitig zu erkennen, um diese häufige Brandursache bestmöglich zu bekämpfen.

Doch was bedeutet das konkret für mich als Bauherren? Muss ich die Brandschutzschalter in meinen Neubau integrieren oder sogar nachrüsten? Wir geben einen Überblick über die aktuelle Situation.

Anwendungsfälle

Seit dem 18. Dezember 2017 schreibt die Norm DIN VDE 0100-420 den Einbau von sog. Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, umgangssprachlich Brandschutzschaltern, für Neubauten mit einphasigen Endstromkreisen bis 16A mit besonderen Risiken vor. Hierzu zählen unter anderem:

  • Schlaf- und Aufenthaltsräume von barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2
  • Räume mit Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien (z.B. Tischlereien)
  • Gebäude mit brennbaren Baustoffen (z.B. Holzhäuser)
  • Räume mit Gefährdungen für unersetzbare Güter (z.B. Museen, Lagerhallen)

Pro Stromkreislauf muss dabei jeweils ein Schalter verbaut werden. Für alle anderen Neubauten besteht laut Norm eine Einbauempfehlung, jedoch keine Einbaupflicht. Insbesondere wird der Einsatz für Endstromkreise mit Steckdosen empfohlen, die Verbrauchsgeräte mit hoher Anschlussleistung, wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, versorgen.

Brandschutzschalter Schneider ElectricDie Funktionsweise – Lichtbögen frühzeitig erkennen

Lichtbögen entstehen häufig im Zusammenspiel mit typischen Haushaltsgeräten, deren Stromstärken bei bis zu 10A liegt. Höhere Stromstärken sorgen meist dafür, dass das verkohlte Material direkt verdampft und keinen Schaden anrichtet. Ist dies nicht der Fall, kann die durch den Lichtbogen entstandene Aufheizung sich jedoch immer weiter steigern und letztendlich zu einem Wohnungsbrand führen.

Häufige Ursachen für Lichtbögen sind beispielsweise Quetschungen oder Abknickungen in Elektroleitungen, beschädigte Kabelisolierungen oder gelockerte Kontakte in Schaltern, welche oft unbemerkt bleiben.

Als Ergänzung zu den klassischen FI- und LS-Schutzschaltern erkennen Brandschutzschalter nicht nur parallele Lichtbögen, also Lichtbögen zwischen zwei Außenleitern, zwischen Außenleiter und Neutralleiter oder Erde, sondern auch serielle Lichtbögen, also lose elektrische Verbindungen. Wird ein Lichtbogen registriert, schaltet sich der angeschlossene Stromkreis sofort ab, um ein weiteres Brandrisiko zu unterbinden. Brandschutzschalter sind also in der Lage, das Risiko eines durch elektrische Anlagen verursachten Brandes zu minimieren.

Kritik

Die Einbaupflicht für die o.g. Anwendungsfälle ist zwar in der Norm geregelt, allerdings hat dies keine Auswirkungen auf die Rechtslage. Der Einbau ist also keine gesetzliche Auflage, sondern eine freiwillig einzuhaltende Norm.

Kritiker bemängeln, dass die Norm baustoffneutral formuliert werden sollte, da bisher nicht nachgewiesen werden konnte, dass Lichtbögen in Kombination mit brennbaren Baustoffen ein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Ihrer Meinung nach sollten Brandschutzschalter entweder in jedem oder keinem Gebäude zur Norm werden. Auch aufgrund möglicher Lobbyarbeit steht die Norm DIN VDE 0100-420 in der Kritik, da Siemens als Erfinder einen Großteil der Patentrechte an den Brandschutzschaltern besitzt.

Die meisten etablierten Elektriker haben die Norm jedoch als allgemein anerkannte Regel der Technik akzeptiert und führen keine der oben genannten Installationen ohne Brandschutzschalter durch. In anderen Ländern, wie den USA, sind die Brandschutzschalter bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Fazit

Aus technischer Sicht lautet unsere klare Empfehlung, sich an den geltenden Normen zu orientieren und die Norm DIN VDE 0100-420 einzuhalten. Dies bedeutet, Neubauten mit besonderen Risiken in jedem Fall mit Brandschutzschaltern auszustatten, um einem Brandrisiko bestmöglich vorzubeugen. Auch wenn der Einbau nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten die Normen für jeden Techniker als Richtwert einer professionellen und gewissenhaften Arbeitsweise gelten. Dazu kommt für jeden Bauherren das sichere Gefühl, einen bestmöglichen Schutz gegen einen elektrisch bedingten Brand getroffen und nicht an der falschen Stelle gespart zu haben.

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