Ist Überspannungsschutz Pflicht?

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Kurz und bündig: Ja!

Im Rahmen der aktuellen VDE-Normen ist Überspannungsschutz ist seit Oktober 2016 Pflicht. Die Übergangsfrist ist seit dem 14. Dezember 2018 verstrichen.

Das bestimmen die Neuregelung der Überspannungsschutznorm DIN VDE 0100-443. Die Pflicht der Installation eines Überspannungsschutzes besteht demnach, wenn die Folgen einer Überspannung Auswirkungen haben können auf….

  • Menschenleben (Krankenhäuser).

  • öffentliche Einrichtungen (Behörden).

  • Gewerbe- und Industrieanlagen (Hotels, Banken).

  • Ansammlungen von Personen (Schule, Museen, Restaurants).

  • Einzelpersonen, wenn dort Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II angeschlossen sind (Wohn- und Bürogebäude).

Gilt die Pflicht für Überspannungsschutz auch im Altbau?

Die heute gültige VDE-Norm für das „Errichten von Niederspannungsanlagen“ bezieht sich somit auf so ziemlich alle denkbaren Gebäude, in denen sich Menschen befinden und gleichzeitig Stromnetze, bzw. Schaltanlagen genutzt werden. Energieverteilungen, Hausanschlüsse, Zählerschränke oder Unterverteiler sind Beispiele dafür.

Eine Pflicht besteht demnach nicht nur für neuere Gebäude, sondern auch für solche, die ab Dezember 2018 erweitert, verändert oder nachgerüstet worden sind. Es gilt schließlich der Grundsatz, dass bei jeder Form der Veränderung die Technik auf den aktuellsten Stand zu bringen ist.

Ist das Nachrüsten des Überspannungsschutzes Pflicht?

Das Nachrüsten wird erst dann zur Pflicht, wenn eine Schaltanlage verändert oder erweitert wurde. Die Antwort auf diese Frage ähnelt im logischen Umkehrschluss stark der vorangegangenen Frage: Wenn in einem Altbau neue Stromkreise oder PV-Anlagen installiert werden, muss der Überspannungsschutz nachgerüstet werden. Gibt es keinen Anlass für Veränderungen oder Erweiterungen, besteht keine Notwendigkeit, entsprechende Komponenten zu installieren.

Fazit:

Überspannungsschutz ist spätestens seit Dezember 2018 definitiv Pflicht. Dies gilt für nahezu alle Gebäude, die an Stromnetze angeschlossen sind. Das Nachrüsten, ob in Altbau oder auch jüngeren Gebäuden, wird hingegen erst dann zur Pflicht, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der bestehenden Anlage stattfindet. Das Ziel der VDE-Elektronomen ist es stets, die Sicherheit der Nutzer eines Stromanschlusses sicher zu stellen und zu erhöhen. Die Neuerungen der Norm tragen dazu entsprechend bei.

Für eine pflichtgemäße Umsetzung müssen nicht nur Stromanschlussbesitzer, sondern auch Elektroinstallateure Sorge tragen. Gleichzeitig unterliegt der Installateur der Informationspflicht gegenüber dem Bauherren, indem er ihn über die entsprechenden Normen aufklären muss.

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