Energieeffizienz: So erhältst Du jetzt Fördermittel
Energieeffizienz wird staatlich gefördert. Wir geben Dir einen Überblick über Wichtiges im reformierten Förderprogramm BEG 2023
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Du möchtest CO² einsparen, die Erderwärmung verhindern und möglichst autark leben? Du planst ein Neubauprojekt oder die Sanierung eines Gebäudes? Dann bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude die passenden Förderprogramme für Dich. Hier sind alle Maßnahmen und Investitionen beschrieben, die die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien betreffen. Anfang 2023 wurde das BEG-Programm modifiziert.
Neu darin sind die Förderungen für bestimmte Einzelmaßnahmen (BEG EM), deren Ziel es ist, zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beizutragen und damit CO²-Emissionen zu mindern. Sie sollen außerdem die Energieeffizienz sowie den Anteil erneuerbarer Wärme und Kälte im Gebäudesektor in Deutschland erhöhen. Die Förderungen BEG EM können von allen Investoren wahrgenommen werden und beschränken sich nicht länger auf Eigentümer, Pächter und Mieter.
- Erstmals unterstützt die BEG neben Sanierung und Austausch alter, ineffizienter Heizungs- oder Beleuchtungsanlagen auch Digitalisierungsmaßnahmen inklusive Steuerungs- und Regelungstechnologien.
- Zu Einzelmaßnahmen gehören weiterhin die Dämmung der Gebäudehülle, der Einbau energieeffizienter Fenster und Türen sowie der sommerliche Wärmeschutz.
- Wenn Du Eigenleistungen einbringst, kannst Du Deine Materialkosten fördern lassen.
- Im Fokus der Einzelmaßnahmen, die ab 2023 gefördert werden, steht das Heizen mit erneuerbaren Energien. Sie gelten für den Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasheizungen (Heizungs-Tausch-Prämie), für Solarkollektoranlagen und Biomasseheizungen sowie für Wärmepumpen.
Der Fördersatz von 25 Prozent gilt für:
- erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride), die nicht mit einer Biomasseheizung kombiniert sind,
- Wärmepumpen,
- innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- sowie die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen.
Für den Anschluss an ein Wärmenetz beträgt der Fördersatz 30 Prozent.
Diese Einzelmaßnahmen werden gefördert:
Wärmepumpen
Entscheidest Du Dich dafür, Deine Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen, kannst Du mit einer Förderung von bis zu 40 Prozent rechnen. Den Antrag hierfür stellst Du bei der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wie sich dieser Zuschuss zusammensetzen kann, beschreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Der Standard-Zuschuss für Wärmepumpen beträgt 25 Prozent. Zusätzliche 10 Prozent gibt es, wenn Du eine noch funktionsfähige Heizungsanlage austauschen lässt. Weitere 5 Prozent erhältst Du, wenn Du Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt. Neu ist, dass ein 5 Prozent-Zuschuss auf Luftwärmepumpen gewährt wird, die ein natürliches Kältemittel nutzen. Dies ist insbesondere für Privatkunden interessant, die sich wegen der hohen Anschaffungs- und Erschließungskosten kaum für eine Grundwasser- oder Erdwärmepumpe entscheiden. Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequellen nutzen, werden vom BEG EM nicht gefördert.
Die Fördermittel für Wärmepumpen sind an Effizienzkriterien gebunden. Voraussetzung für die Förderung ist eine nachgewiesene Jahresarbeitszahl. Sie beschreibt die Effizienz einer Wärmepumpe. Bei bestehenden Wohngebäuden liegt sie bei 3,8, bei Nichtwohngebäuden bei 4,0. Bei Neubauten muss sie mindestens 4,5 betragen. Eine zertifizierte Wärmepumpe entspricht diesen Förderkriterien. Das Europäische Gütesiegel für Wärmepumpen (EHPA) gilt dabei als Nachweis der Effizienz. Entscheidest Du Dich für eine Erd-Wärmepumpentechnik, muss das Bohrunternehmen, das Du beauftragst, über eine Zertifizierung nach DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.), Arbeitsblatt W120-2, verfügen.
Die 40 Prozent Bundesförderung kann jeder beanspruchen. Zusätzlich haben einige Bundesländer eigene Fördermittelprogramme aufgelegt, die Du separat beantragst. Der Förderkatalog für Schleswig-Holstein sieht für Wärmepumpen beispielsweise einen Betrag von bis zu 2.000 Euro vor.
Photovoltaik
Die Photovoltaikanlage steht 2023 im Fokus der Förderprogramme von Bund und Ländern. Ziel ist es, die Entscheidung für eine PV-Anlage zu erleichtern und die Energiewende voranzutreiben. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Photovoltaik-Förderung lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
- Förderung der Installation und Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage
- Förderung des Betriebs einer Photovoltaik-Anlage
Während die erste Kategorie durch günstige Finanzierungsoptionen und Kreditmodalitäten realisiert wird, bietet die zweite höhere Einspeisevergütungen für neue Anlagen. Der Betrag der Einspeisevergütung wird bei Antragstellung festgelegt und ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für eine Dauer von 20 Jahren garantiert.
Efficiency Smart Home
- Digitale Systeme, die den energetischen Betrieb und Verbrauch optimieren oder die Netzinfrastruktur eines Gebäudes verbessern, werden ebenfalls seit 2023 gefördert. Zum „Efficiency Smart Home“ gehören Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, die Heizung und Trinkwarmwasserbereitung, Lüftungs- und Klimatechnik sowie die Beleuchtung regulieren und automatisieren.
Die KFW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, weist in diesem Zusammenhang auf ihr Förderprogramm 159 hin: Wenn Du Dein Zuhause nachträglich mit Smart-Home-Systemen ausrüstest, kannst Du zur Finanzierung den KFW-Kredit Altersgerecht Umbauen nutzen.
Energieeffiziente Beleuchtung
Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Innenbeleuchtung sind als Einzelmaßnahme in Nichtwohngebäuden förderfähig. Das in der Förderrichtlinie vorgegebene Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro netto muss dafür erreicht werden.
- 15 Prozent Förderung gelten für Einzelmaßnahmen in Neubau- und Bestandsgebäuden
bei Investitionen in Leuchten, Steuerung, Installation und Inbetriebnahme.
50 Prozent Förderung kannst Du für die Leistungen des Energieeffizienz-Experten geltend machen.
Elektromobilität
Ab 1. Januar 2023 werden nur noch Kraftfahrzeuge gefördert, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Förderfähig sind ab diesem Zeitpunkt rein elektrische Fahrzeuge.
Konkret wird der Kauf von batterie- oder brennstoffzellenbetrieben Fahrzeugen ab Januar 2023 mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis. Zusätzlich sind ab 1. September 2023 nur noch Privatpersonen berechtigt.
Maßgeblich für die Förderung ist das Datum des Förderantrags, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.
Wallboxen
Für das KfW-Programm 440, das auch private Wallboxen förderte, gilt ein Antragsstopp, denn die Mittel in Höhe von 800 Millionen Euro, die für dieses Programm angesetzt waren, sind erschöpft. Hast Du schon einen Förderantrag bei der KfW gestellt, musst Du jedoch nichts befürchten, denn laufende Anträge sind vom Antragsstopp nicht betroffen.
Seit 2023 gilt ein abgespecktes Förderprogramm, das KfW-Programm 441. Es betrifft die Installation von Ladestationen für E-Autos, die nicht frei zugänglich sind: Antragsberechtigt sind Unternehmen und kommunale Betriebe, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen. Leider ist dieses Programm schon im Januar ebenfalls geschlossen worden.
Bleiben die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Sie können ebenfalls interessant für Dich sein. So fördert Schleswig-Holstein ab Sommer 2023 stationäre Batteriespeichersysteme und Wallboxen an Mehrfamilienhäusern.
Wo gibt es noch Fördermittel für Dich?
An den Beispielen Wärmepumpe und Wallbox siehst Du, dass es wichtig ist, für Deine Investitionsmaßnahmen nicht nur Bundesförderprogramme in Betracht zu ziehen, sondern auch den Fördermittelkatalog des Bundeslandes, in dem Du lebst. So fördert Schleswig-Holstein beispielsweise im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ PV-Balkonanlagen und Heizungssysteme, wenn sie auf erneuerbaren Energien basieren. Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein können seit dem 16. Januar 2023 ihre Anträge online einreichen. Maximal die Hälfte der Gesamtkosten sind dann jeweils förderfähig. Zusammen mit der erforderlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) kannst Du in dieser Kombination mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten rechnen.
Eine gute Übersicht bietet zudem das Förder-Navi von NRW.Energy4Climate, und das nicht nur für Nordrhein-Westfalen.
Zusätzlich: Boni für die serielle Sanierung (iSFP-Bonus)
Der iSFP-Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten ist neu. Er gilt für innovative Maßnahmen zur umfassenden energetischen Sanierung von Gebäudehülle und Haustechnik und kann sich über 15 Jahre erstrecken. Grundlage bildet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), den Dir Dein Energieeffizienz-Experte erstellt.
Sehr interessant ist es, wenn Du ein Gebäude sanieren willst, das zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört: Für dieses Worst Performing Building gibt es den WPB-Bonus. Erreichst Du mit Deiner Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40, 55 oder nun auch 70, ist der Bonus kumulierbar mit der Energieeffizienz (EE)-Klasse. Setzt Du Deine Sanierung auf Grundlage eines individuellen Sanierungsplans um, werden beide Boni kombiniert. Die Summe ist dann auf 20 Prozent begrenzt.
So kannst Du Dich orientieren
Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschreibt die politischen Ziele und Maßnahmen, die eine Energiewende unterstützen. Für alle Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz stehen im Durchschnitt für die nächsten vier Jahre jährlich Bundesmittel in Höhe von ca. 4,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Einen guten Überblick bietet Dir die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier trägst Du Deinen Wohnort ein und Dein geplantes Vorhaben und erhältst passende Fördermöglichkeiten genannt.
Im Förderwegweiser Energieeffizienz findest Du die Förderung, die zu Deinem Bau- oder Sanierungsvorhaben passt.
Je nach Maßnahme und Förderwunsch stellst Du Deinen Antrag auf Förderung beim BAFA oder bei der KfW.
Wird Deinem Antrag zugestimmt, erhältst Du einen Teil der Finanzierung erstattet oder einen Investitionszuschuss, den Du nicht zurückzuzahlen brauchst. Mit der steuerlichen Förderung nach den §§ 35a und 35c des Einkommensteuergesetzes kannst Du diese Förderung jedoch nicht kumulieren.
Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht für Dich nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z. B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Professionelle Beratung
Im Rahmen der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) musst Du für bestimmte Maßnahmen einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuziehen. Dessen Leistung wird über das BAFA mit bis zu 80 Prozent gefördert und gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Fachplanung und Baubegleitung
Hinweis: Wir haben die Informationen mit Sorgfalt zusammengestellt, übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.
Quellen:
Förderdatenbank – Startseite (foerderdatenbank.de)
Bundesländer – Fördermittel Deutschland (foerdermittel-deutschland.de)
schleswig-holstein.de – Klimaschutz
Förderung für Gebäude und Wärme – NRW.Energy4Climate
BAFA – Energie – Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (Stand: 01.07.2024)
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Energie-Effizienz-Experten (EEE)
BEG-Förderung für Wärmepumpen | Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (waermepumpe.de)