Förderung für Heizung und Sanierungsmaßnahmen 2024
24.01.2024
Die überarbeitete BEG EM 2024 unterscheidet die Förderungen für Heizungstausch und energetische Sanierung. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 1. Januar 2024. Wir erklären anhand zweier Beispiele, worauf du achten solltest.
Förderfähig sind:
- Heizungstausch, wenn der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien erfolgt
- Optimierung einer bestehenden Heizung, wenn sie nicht älter als 20 Jahre ist
- Anlagentechniken, die zu Energieersparnissen führen, z. B. eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder smarte Regelungstechnik
- Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung von Dächern und Fassaden sowie der Austausch von Fenstern und Türen
Diese Zuschüsse für Heizungstausch und energetische Sanierungsmaßnahmen sind kombinierbar, können aber auch einzeln beantragt werden.
Bei der neuen Heizungsförderung handelt es sich um Zuschüsse, die nachträglich geprüft und gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Ist beispielsweise der Etat eines Programms ausgeschöpft, können keine Gelder mehr ausgezahlt werden.
Um die notwendige Investition erst einmal selbst zu stemmen, gibt es mit den neuen Förderungen auch einen sogenannten KfW-Ergänzungskredit. Über diesen Kredit kannst du eine maximale Summe von 120.000 Euro je Wohneinheit aufnehmen, der für Menschen im Eigenheim mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsvergünstigt angeboten wird. Dafür benötigst du einen Zuwendungsbescheid oder eine Zuschusszusage für die Förderungen deiner geplanten Einzelmaßnahmen über die KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA. Die Zinsvergünstigung kann maximal 4 Prozentpunkte betragen, sodass kaum Zinsen gezahlt werden müssen. Neben dem Heizungstausch kannst du den Kredit auch für andere energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen. Du erhältst den zinsgünstigen Ergänzungskredit voraussichtlich ab 27. Februar 2024 über deine Hausbank. Sie übernimmt die Abwicklung der Kreditfinanzierung.
1. Einzelmaßnahme Heizungstausch
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 einen Antrag auf eine KfW-Förderung stellen. Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden.
Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Grundsätzlich gilt schon der erste Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen als Vorhabenbeginn. Wenn der Lieferungs- und Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthält, wird der Vertrag erst rechtskräftig, nachdem eine Förderzusage vorliegt. In diesem Falle gilt der Zeitpunkt der Förderzusage als Vorhabenbeginn.
Der Antrag auf eine KfW-Förderung muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Nach dieser Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.
Im Verlauf des Jahres sollen auch Vermieter und Vermieterinnen, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Kommunen und Unternehmen den Antrag bei der KfW stellen können.
Grundförderung von 30 %. Sie gilt für selbstnutzende Immobilienbesitzer wie auch für Vermieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die ihre alte Heizungsanlage gegen eine mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betriebene Heizung austauschen möchten.
Folgende Boni stocken die Basisförderung bis zur Höchstgrenze von 70 % Investitionskostenzuschuss auf:
- Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 %. Er wird gewährt, wenn eine funktionsfähige Öl-, Holz- oder Kohleheizung gegen ein vollständig regeneratives Heizsystem wie z. B. eine Wärmepumpe getauscht wird. Eine vorhandene Gasheizung muss älter als 20 Jahre alt sein, um diesen Bonus geltend machen zu können.
Für den Einbau einer neuen Biomasseheizung gilt: Sie muss mit einer solarthermischen Anlage, einer PV-Anlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert sein.
- Effizienz-Bonus von 5 %. Er gilt, wenn als Wärmequelle der Wärmepumpe Wasser, das Erdreich oder Abwasser erschlossen oder die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird.
- Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro. Er gilt, wenn du eine Biomasseheizung mit einem besonders geringen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter wählst.
- Einkommens-Bonus von 30 %. Er wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr gewährt. Entscheidend ist dabei der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung.
Du kannst alle Förderboni miteinander kombinieren.
Beispiel
Max Müller bewohnt als Eigentümer mit 4 Personen (2 Erwachsene, 2 Kinder) ein Einfamilienhaus in Wiesbaden (Wohnfläche 150 m², Baujahr 1959, teilsaniert 2000, Ölheizung 24 Jahre alt). Das Familieneinkommen beträgt 70.000 Euro brutto. Max möchte das Gebäude zu einem Effizienzhaus „Erneuerbare-Energien-Klasse“ umbauen. Mindestens 55 Prozent der Heizenergie muss dann aus erneuerbarer Energie stammen.
Beispielrechnung:
20.000 Euro Investitionskosten für den Heizungstausch in eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
– 6.000 Euro Grundförderung (30 % der Investitionskosten)
Familie Müller muss also noch 14.000 Euro für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zahlen.
Max Müller lässt sich von einem Energieberater besuchen. Dieser rät ihm, die Heizung noch in diesem Jahr auszutauschen, um in den Genuss des Geschwindigkeitsbonus zu kommen. Dann sieht die Rechnung so aus:
20.000 Euro Investitionskosten für den Heizungstausch in eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
– 6.000 Euro Grundförderung (30 % der Investitionskosten)
– 4.000 Euro Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %)
Familie Müller muss die Kosten von 10.000 Euro für ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe selbst zahlen, 10.000 Euro erhält sie über Fördermittel.
So gehst du vor:
- Lass dich beraten: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale oder ein Energieeffizienz-Experte erklärt, welche Heizungsanlage für dich infrage kommt.
- Schließe einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Heizungsfirma ab, denn ohne kannst du keinen Antrag stellen. Beantrage anschließend die Förderungen – ab Ende Februar 2024 soll das möglich sein.
- Bedenke, dass sich euer zu versteuerndes Einkommen um den Kinderfreibetrag für beide Eltern verringert. Zur Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt. Unter Umständen kannst du noch vom Einkommens-Bonus profitieren.
- Kannst du eine Zuschusszusage im Rahmen der BEG-Förderung vorweisen, steht dir voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Diesen Ergänzungskredit kannst du bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner, z. B. deiner Hausbank, beantragen. Sie übernimmt die Abwicklung der Kreditfinanzierung.
Folgende Förderprogramme stehen dir zur Verfügung:
Als Kredit
- KfW – Wohneigentumsprogramm (124)
- KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Effizienzhaus – Kredit (261)
Als Zuschuss
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Fachplanung und Baubegleitung (BEG EM)
Abhängig vom Wohnort
- Hessen – Modernisierung zum Passivhaus im Bestand
- ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds
- Landeshauptstadt Wiesbaden – Förderprogramm Energieeffizient Sanieren
Steuerlich absetzbar sind Handwerkerleistungen sowie Sanierungsmaßnahmen.
2. Maßnahmen zur energetischen Sanierung
Eine gesonderte Zuschussförderung sieht die BEG EM 2024 für schrittweise energetische Sanierungsmaßnahmen vor. Die Anträge hierzu können seit 1. Januar 2024 bei dem BAFA gestellt werden.
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle wie die Dämmung von Dächern und Fassaden sowie der Austausch von Fenstern und Türen
- Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern
- Dämmung von Rohrleitungen
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Kosten für Material, Handwerks- oder Ingenieurarbeiten inklusive Mehrwertsteuer, wenn das Investitionsvolumen bei mindestens 300 Euro brutto liegt
Die Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen beinhaltet:
- 15 % Grundförderung
- 5 % Bonus. Er gilt, wenn du einen individuellen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater vorlegen kannst (iSFP-Bonus).
Beispiel
Klaus und Hildegard Schäfer bewohnen eine Eigentumswohnung in Lübeck (Wohnfläche 70 m², Baujahr 1991, teilsaniert). Die Gasheizung der Immobilie ist drei Jahre alt. Die gemeinsame Rente, die sie zu 80 Prozent versteuern müssen, beträgt 40.000 Euro.
Ehepaar Schäfer möchte die Heizung nicht ersetzen, sondern ihre Effizienz erhöhen. Dies gelingt mittels des Austauschs der Heizungspumpe sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung.
Beispielrechnung:
350 Euro Austausch der Heizungspumpe
+ 950 Euro hydraulischer Abgleich
= 1.300 Euro
– 195 Euro (Grundförderung 15 %)
Klaus und Hildegard Schäfer müssen statt 1.300 Euro noch 1.105 Euro für die energetische Sanierungsmaßnahme, den Austausch der Heizungspumpe und für den hydraulischen Abgleich bezahlen.
Der Energieberater, der das Ehepaar aufsucht, empfiehlt, auch die Fenster der Wohnung auszutauschen. Er stellt einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) auf.
5.000 Euro für Fenster mit Dreifachverglasung
– 750 Euro (BAFA Zuschuss Einzelmaßnahme Fenster 15 %)
– 250 Euro (BAFA Bonus iSFP 5 %)
Die dreifachverglasten Fenster kosten das Ehepaar Schäfer dann 4.000 Euro. Insgesamt würden Klaus und Hildegard Schäfer für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen statt 6.300 Euro 5.105 Euro zahlen.
Folgende Förderprogramme stehen zur Verfügung:
Als Kredit
- KfW – Wohneigentumsprogramm (124)
- KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Effizienzhaus – Kredit (261)
Abhängig vom Wohnort
- Schleswig-Holstein – IB.SH WEGfinanz
Als Zuschuss
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsoptimierung (BEG EM)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Fachplanung und Baubegleitung (BEG EM)
Steuerlich absetzbar sind Handwerkerleistungen und energetische Sanierungsmaßnahmen.
Zur weiteren Orientierung:
Willst du dich zunächst selbst über den Nutzen einer energetischen Sanierung informieren, bieten sich zwei Rechner der Beratungsgesellschaft CO2online an: Die Nutzung beider Rechner ist kostenfrei.
Ob und wann du als Eigentümer einer Immobilie deine Heizung gegen eine klimaneutrale Heiztechnik austauschen musst, erfährst du hier. Im Beitrag liest du zudem, welche Heiztechniken dafür infrage kommen und gefördert werden.
Bist du bereit für deine persönliche Energiewende? Unser Video „Mit kühlem Kopf durch die Wärmewende“ gibt dir hilfreiche Tipps für dein weiteres Vorgehen.
FAQ
Quellen:
Auf einen Blick: Die neue Förderung für den Heizungstausch (energiewechsel.de)
BMWK – Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) (energiewechsel.de)
BAnz AT 29.12.2023 B1.pdf (bundesanzeiger.de)
Formulare Hydraulischer Abgleich » VdZ (vdzev.de)
Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Energiesparen & Klimaschutz zuhause | co2online
Zuschüsse fürs Eigenheim: So finden Sie das richtige Förderprogramm | Verbraucherzentrale.de