Willkommen im Voltus Bauprogramm
Voltus Bauprogramm

Willkommen zum Voltus Bauprogramm – Das Vorteilsprogramm für Baufamilien

Willkommen zum Voltus Bauprogramm – Das Vorteilsprogramm für Baufamilien
Willkommen zum Voltus Bauprogramm – Das Vorteilsprogramm für Baufamilien

Mit dem Voltus Bauprogramm profitierst du von attraktiven Vorteilen, die dich bei deinem Bauvorhaben unterstützen. Vom Schalter bis zur Wärmepumpe erhältst du als Teilnehmer des Bauprogramms unter anderem 3 % Cashback auf den gesamten Warenwert, kostenfreien Versand und 5 Jahre Garantie auf deine erworbenen Produkte.

Jetzt anmelden

Deine Vorteil im Voltus Bauprogramm

Deine Vorteil im Voltus Bauprogramm
Deine Vorteil im Voltus Bauprogramm

  • 3 % Cashback auf den gesamten Warenwert: Nach Abschluss deines Bauprojekts erhältst du rückwirkend ein Guthaben über 3 % deines gesamten Warenwertes. Das Guthaben bezieht sich auf deine im Bauzeitraum getätigten Bestellungen bei Voltus und Nordic Energy. Du kannst dein Guthaben für weitere Bestellungen im Voltus Onlineshop einlösen.
  • 5 Jahre Garantie: Wir stehen hinter der Qualität unserer Produkte und bieten dir eine verlängerte Garantie von 5 Jahren. Zu den Garantiebedingungen >
  • Versandkostenrückerstattung: Die Versandkostenrückerstattung umfasst alle europaweiten Lieferungen in einem Gesamtumfang von maximal 300,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Wir schreiben dir die entstandenen Versandkosten von max. 300,00 € nach Ablauf deines Bauzeitraums auf dein persönliches Bankkonto gut.
  • Ersparnis bei der Schaltschrankplanung (optional nutzbar): Als Teilnehmer des Bauprogramms bieten wir dir die Möglichkeit, deinen Schaltschrank von unseren Profis vergünstigt planen und bei Bedarf auch bauen zu lassen. Im Zuge des Bauprogramms beläuft sich der Betrag für die Verteilerplanung unseres Tochterunternehmens Nordic Energy auf nur 249,00 €. Die Buchung der Planung erfolgt zum Preis von 449,00 €. Die Differenz von 200,00 € wird rückwirkend auf dein persönliches Bankkonto überwiesen. Wichtig: Bei Beauftragung des Schaltschrankbaus entfallen die Kosten für die Verteilerplanung komplett.
  • 1 Stunde “Rent-a-Techy” kostenfrei (optional nutzbar): Du wünschst dir technische Fachberatung von Smart Home-Experten und Elektrotechnikmeistern? Dann lass dich von unserer Smartforce One intensiv beraten. Rent-a-Techy ist eine kostenpflichtige Beratungsdienstleistung i. H. v. 50,00 € pro angefangener Stunde. Die Buchung der Dienstleistung erfolgt zum regulären Preis von 50,00 €/Stunde. Der Betrag wird rückwirkend auf dein persönliches Bankkonto überwiesen.

Jetzt anmelden

Zentrale Teilnahmebedingungen

Zentrale Teilnahmebedingungen
Zentrale Teilnahmebedingungen

  • 3.000 € Mindestbestellwert in 24 Monaten
  • Anbringung Baustellenbanner (250 cm x 100 cm)
  • 5 Social-Media-Posts mit Verlinkung zu einem der folgenden Accounts (Instagram: @bauenmitvoltus ; Facebook: @Voltus.de ; YouTube: @VoltusGmbH) und dem Hashtag #bauenmitvoltus.


Hinweise:

  • Die Rabatte des Bauprogramms sind nicht mit anderen Sonderrabatten oder Gutscheinen kombinierbar.
  • Für die Gutschrifterstellung werden ausschließlich Bestellungen vom Kundenkonto berücksichtigt, das du bei deiner Anmeldung zum Bauprogramm angegeben hast.

Teilnahmebedingungen

Baustellengalerie

Baustellengalerie
Baustellengalerie

Aktuelle Bauprojekte unserer Teilnehmer und Teilnehmerinnen #bauenmitvoltus

Caroline vom Voltus-Baugramm
Caroline
Ansprechpartnerin Bauprogramm

Ich beantworte dir gerne alle Fragen rund um deine Teilnahme am Bauprogramm.

E-Mail: bauprogramm@voltus.de

Elektroinstallation und Verteilerbau

Elektroinstallation und Verteilerbau
Elektroinstallation und Verteilerbau

Nordic Energy ist dein Partner für die persönliche Energiewende

Als Experten für Elektroinstallation, KNX Smart Home, Photovoltaik, E-Mobilität, Wallbox und Verteilerbau begleitet Nordic Energy dich bei deiner persönlichen Energiewende. Sie nehmen dich mit auf den Weg zu mehr Effizienz, Nachhaltigkeit und Freiheit.

Zu Nordic Energy

Details

Teilnahmebedingungen

(Anpassungen vorbehalten – letzte Änderung am 26.03.2025)
I. Allgemeine Bedingungen
Im ersten Schritt ist das Anmeldeformular auszufüllen.

Die Laufzeit des Bauprogramms ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Zudem ist der Einkaufswert für die Teilnahmebedingungen relevant. Dieser beträgt mindestens 3.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Das Voltus Baustellenbanner (oder Baustellenschild) wird gut sichtbar auf dem Baugrundstück angebracht und bleibt dort über die gesamte Bauzeit bestehen.

2.) Die Versandkostenfreiheit während des Bauzeitraums umfasst Lieferungen europaweit in einem Umfang von maximal 300,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Die in diesem Umfang entstandenen Versandkosten schreiben wir nach Ablauf des Bauzeitraums auf das persönliche Bankkonto gut. Eine Erstattung von Versandkosten, die über diesen Umfang hinausgehen, erfolgt nicht.

3.) Die Buchung der Dienstleistung „Rent-a-Techy“ ist eine kostenpflichtige Beratungsdienstleistung und erfolgt zum regulären Preis von 50,00 €/Stunde. Der Betrag wird im Rahmen der Teilnahme an dem Bauprogramm rückwirkend auf das persönliche Bankkonto überwiesen.

4.) Im Zuge des Bauprogramms beläuft sich der Betrag für die Verteilerplanung über die Nordic Energy Elektrotechnik GmbH auf nur 249,00 €. Die Buchung der Planung erfolgt zum Preis von 449,00 €. Die Differenz von 200,00 € wird rückwirkend auf das persönliche Bankkonto überwiesen.

5.) Zudem überweisen wir im Zuge des Bauprogramms rückwirkend das Guthaben über 3 % des gesamten Warenwertes auf das jeweilige Kundenkonto in unserem Webshop. Zudem bezieht sich das Guthaben auf die im Bauzeitraum getätigten Bestellungen bei der Voltus GmbH und Nordic Energy Elektrotechnik GmbH.

II. Social Media Bedingungen

1.) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer engagiert sich im Bereich Social Media und teilt dort auf dem öffentlichen Profil sichtbar den Baufortschritt. Es werden mindestens fünf repräsentative Beiträge mit Bildern verfasst, auf dem das Voltus Baustellenbanner (Baustellenschild) oder andere mit Voltus/Nordic Energy in Verbindung stehende Themen (z. B. Produktbeispiele, Installationsverteiler, fertige Lösungen) abgebildet sind. Diese Posts sind über den gesamten Bauzeitraum auf dem Social-Media-Kanal öffentlich sichtbar. Die Beiträge werden mit dem Hashtag #bauenmitvoltus gekennzeichnet und mit einem der folgenden Accounts verlinkt Instagram: @bauenmitvoltus ; Facebook: @Voltus.de ; YouTube: @Voltus GmbH.

2.) Pflichtposts sind: 1. Ein Beitrag mit dem Voltus-Baustellenbanner, bzw. unmittelbar nach Erhalt des Banners. 2. Vier weitere Beiträge sind innerhalb der Bauphase frei wählbar.

3.) Die sogenannten „Stories“ auf Instagram und Facebook zählen nicht als Post.

III. Bildrechte

1.) Übertragung der Nutzungsrechte

(1) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer überträgt im Rahmen der Teilnahme an dem Voltus Bauprogramm Voltus die zeitlich und räumlich unbegrenzten, inhaltlich nicht beschränkten, übertragbaren Nutzungsrechte an dem Urheberrecht der erstellten Fotos (Lichtbilder), digitalen Bildern (Handyaufnahmen, social media-Posts sowie Kopien davon etc.) und bildlichen Darstellungen, Texten oder des sonstigen urheberrechtlich geschützten Materials (das „Werk“), inklusive sämtlicher Neben- und Folgerechte für die Auswertung im Bereich social media sowie zur Verwendung im werblichen Bereich in unterschiedlichen Medien (Print/ Online/ Social Media) im Inland und Ausland sowie in konventioneller oder elektronischer Form.

(2) Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:

das Recht zur Vervielfältigung und/oder es auf Bild- oder Tonträger zu übertragen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl, inklusive der Vervielfältigung des Werkes durch Übertragung auf Vorrichtungen zur wiederholten Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt;
das Recht zur Verbreitung, d.h. das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen;
das Recht zur zeitlich begrenzten, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienenden Gebrauchsüberlassung des Werkes (Vermietungsrecht);
das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke öffentlich zur Schau zu stellen (Ausstellungsrecht)
das Recht, das Werk durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen, inklusive dem Recht, Funksendungen oder öffentliche Zugänglichmachung solcher Werke öffentlich wahrnehmbar zu machen (Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht);
das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung);
das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (das Senderecht);
das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger;
das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung;
das Recht ohne Einwilligung des Urhebers das Werk zu veröffentlichen oder Bearbeitungen des Werks zu verwerten;
das Recht, das Werk aufzuführen und/oder öffentlich wiederzugeben (auch außerhalb von bestimmten Veranstaltungen) durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen;
das Recht, das Werk nach Belieben zu bearbeiten und/oder umzugestalten und diese Umgestaltung und/oder Bearbeitung zu veröffentlichen und umfassend zu verwerten;
das Recht, das Werk in Druckwerken (z.B. Broschüren, Flyern, Briefen, Katalogen, Plakaten) zu nutzen, zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen;
das Recht, das Werk im Internet insbesondere im Bereich social media (z.B das Posten der Bilder auf eigenen social media-Kanälen (Facebook, Instagram etc.) zu nutzen, zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen.
2.) Zusicherung
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer versichert, dass sie/er über das Voltus gelieferte Bildmaterial frei verfügen darf, dass es frei von Rechten Dritter ist, und dass ggf. abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind, ohne dass hierfür irgendwelche Vergütungen seitens Voltus zu leisten sind. Dies gilt auch für Verwendung in der Werbung, symbolische Zusammenhänge und dergleichen.


3.) Veränderungen des Bildmaterials
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihre/seine Bilder auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, also z.B. in Ausschnitten, Montagen, fototechnisch verfremdet, coloriert oder schwarzweiß von Farbe gedruckt. Verletzungen des Rechts am eigenen Bild (i.S. §§ 22, 23 KUG) der jeweils abgebildeten Person müssen dabei vermieden werden. Voltus wird möglichst darauf achten, dass Motive besonderer Gestaltungshöhe (Lichtbildwerke) keine Verschlechterung erfahren.

4.) Haftung
(1) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verpflichtet sich, Voltus von sämtlichen Schäden, angemessenen Kosten, Auslagen usw. frei zu halten, die ein Dritter aus Patent-, Urheberrechts-, Leistungsschutzrechten oder Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der überlassenen Werke gegenüber der Voltus geltend macht.

(2) Hinsichtlich entstehender Rechtsanwaltskosten gelten – neben den gesetzlichen Vorschriften des RVG – die nach Aufwand entstandenen Kosten als angemessen. Voltus hat die Teilnehmer umgehend schriftlich über jeden Anspruch oder angedrohten Anspruch gegen Voltus zu informieren. Voltus übernimmt die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen über Beilegung oder Vergleich bezüglich eines solchen Anspruchs, wird sich allerdings bemühen, die Teilnehmer nach eigenem Ermessen in die Verteidigung und/oder Verhandlung einzubeziehen und diese mit den Teilnehmern abzustimmen. Voltus ist berechtigt, Zugeständnisse in solchen Angelegenheiten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Teilnehmer zu machen, solange Voltus die Teilnehmer über alle geplanten Schritte im Vorfeld informiert.

(3) Sollten über die vorstehenden Ziffern hinaus weitere Fragen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, werden sich die Vertragsparteien über die Behandlung dieser Fragen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verständigen.

IV. Kündigung

(1) Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann durch die Verwendung des hier verlinkten Formulars oder schriftlich an Voltus GmbH, Loog 7, 23611 Bad Schwartau jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

(2) Das Bestehen dieser Vereinbarung stellt eine Teilnahmevoraussetzung für das Voltus Bauprogramm dar. Sollten Sie die Bildnutzungsvereinbarung kündigen, endet damit auch Ihre Teilnahme an dem Voltus Bauprogramm. Sie können dann insbesondere nicht mehr die 5-Jahres-Garantie für nach diesem Zeitpunkt auftretende Garantiefälle in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Regelungen bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt.

BEGINN WIDERRUFSBELEHRUNG

V. Widerrufsrecht (Allgemein / eCommerce)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Voltus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Michael Möller, Loog 7, D-23611 Bad Schwartau, E-Mail: info@voltus.de, Tel +49-451-989 030, Fax +49-451-989 03-399, www.voltus.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular benutzen, um Ihren Widerruf zu erklären

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

ENDE WIDERRUFSBELEHRUNG

VI. Weitere Bestimmungen

(1) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei zulässig.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts [IPR, der kollisionsrechtlichen Regelungen und des UN-Kaufrechts (CISG)].

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Voltus.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung auch wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Vereinbarungsergänzungen notwendig werden.

Voltus behält sich die Prüfung der Erfüllung aller Teilnahmebedingungen vor der Auszahlung vor.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Voltus nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Bad Schwartau im März 2025
Garantiebedingungen
GARANTIEBEDINGUNGEN [Stand: 07.11.2022]
der Firma

Voltus GmbH
vertreten durch die Geschäftsführung: Michael Möller und Dirk Löding
Loog 7, D-23611 Bad Schwartau
Telefon: +49 451 989 03-0
Telefax: +49 451 989 03-399
E-Mail: info@voltus.de
www.voltus.de
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der HRB 10418
USt-IdNr.: DE273164886

Präambel

Wir freuen uns, dass Sie an dem Voltus Bauprogramm teilnehmen und die damit verbundene erweiterte 5 Jahres Voltus Garantie der Voltus GmbH (im Folgenden nur noch Voltus) in Anspruch nehmen wollen. Mit dem Voltus Bauprogramm unterstützen wir seit dem 29.09.2022 private und gewerbliche Kundinnen und Kunden mit besonderen Konditionen und Vorteilen zu den jeweils gültigen Teilnahmebedingungen, die Sie hier einsehen können. Nachdem Sie die Registrierung mittels unseres Online-Anmeldeformulars durchgeführt haben, werden Sie telefonisch von Ihrer direkten Ansprechpartner:in in unserem Hause informiert. Nachdem Ihre Teilnahme am Bauprogramm seitens Voltus angenommen wurde und Ihr Account durch Ihre/n direkte/n Ansprechpartner:in anschließend freigeschaltet wurde, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Wenn Sie sich erfolgreich bei dem Bauprogramm registriert und sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllt haben, können Sie 5 Jahre lang die erweiterte Voltus Garantie für sämtliche während der 24-monatigen Bauphase erworbenen Produkte (außer Leuchtmittel) für sich in Anspruch nehmen.

Mit der Voltus Garantie erhalten Sie – neben Ihren gesetzlichen Rechten – weitere Leistungen von Voltus, die Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte ergänzen oder erweitern.

Nachfolgend haben wir Ihnen die Garantiebestimmungen und die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme zusammengestellt:

# 1.0 Die Voltus Garantie

Die Voltus Garantie ist eine freiwillige Leistung von uns für alle ab dem 29.09.2022 registrierten Verbraucher des Voltus Bauprogramms. Die Verbrauchereigenschaft bestimmt sich nach den §§ 13, 474 BGB. Danach sind Verbraucher alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Teilnahmebedingungen des Voltus Bauprogramms finden Sie hier.
Auch gewerbliche Kundinnen und Kunden, die ab dem 29.09.2022 an dem Voltus Bauprogramm teilnehmen, können die Voltus Garantie für sich in Anspruch nehmen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass Systemintegratoren keine speziellen Systemintegrator-Konditionen erhalten, wenn diese an dem Voltus Bauprogramm teilnehmen.
Die Voltus Garantie ist im Wesentlichen eine Haltbarkeitsgarantie für eine bestimmte Zeit für alle physischen Waren i.S.d. § 241a Abs.(1) S.1 BGB; sie gilt nicht für digitale Güter i.S.d. § 327a Abs. (3) Satz 1 BGB. Die Voltus Garantie besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen neben Ihren gesetzlichen Ansprüchen, insbesondere Ihren Gewährleistungsansprüchen für alle im Rahmen des Bauprogramms angeschafften physischen Produkte und Waren, die Sie über Voltus erworben haben.
Die Voltus Garantie besteht neben etwaigen Hersteller- und/oder Produktgarantien. Für diese Hersteller- und/oder Produktgarantien hat der jeweilige Garantiegeber (z.B. der Hersteller) einzustehen. Dafür ist Voltus nicht verantwortlich.
# 2.0 Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Voltus Garantie

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Voltus Garantie ist die Teilnahme an dem Voltus Bauprogramm. Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Sollten Sie die Teilnahmebedingungen nicht vollständig zu den hierzu vorgegebenen Zeitpunkten erfüllen, zwischenzeitlich abbrechen oder vorzeitig beenden, endet auch Ihre Voltus Garantie, unabhängig davon, ob die bei Vertragsabschluss begründete Garantiezeit schon abgelaufen ist oder nicht. Nur die vollständige Erfüllung der Teilnahmebedingungen über den gesamten, vorgegebenen Zeitraum berechtigt Sie für die Inanspruchnahme der Voltus Garantie.
# 3.0 Die Voltus Garantiebestimmungen

Unser Anspruch ist selbstverständlich, dass wir Ihnen nur hochwertige und mangelfreie Produkte liefern. Aus diesem Grund haben wir unser Produktsortiment entsprechend sorgsam ausgewählt und sind von der einwandfreien Qualität der von uns vertriebenen Produkte überzeugt. Deshalb wollen wir den Teilnehmern des Voltus Bauprogramms auch für unseren Qualitätsanspruch über die gesetzlich geschuldeten Verpflichtungen hinaus nach den hier geregelten Bedingungen einstehen.
Für alle physischen Produkte, die Sie bei uns über unseren Voltus Onlineshop erwerben, stehen wir daher 5 (in Worten: fünf) Jahre ab dem Rechnungsdatum dafür ein, dass das Produkt mangelfrei ist und bleibt. Dies bedeutet, dass die Voltus Garantie immer dann greift, wenn innerhalb der ersten 5 Jahre ab Rechnungsdatum ein Mangel auftritt, gleich, ob er schon bei Übergabe vorlag oder später erst auftritt. Maßgeblicher Startpunkt für den fünfjährigen Garantiezeitraum ist das Rechnungsdatum.
Für die Bestimmung eines Mangels gilt § 434 BGB (Sachmangel), mit der Maßgabe, dass ein Mangel auch dann vorliegt, wenn dieser erst nach Gefahrenübergang auftritt (Haltbarkeitsgarantie). Demnach liegt ein Mangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang oder nach Gefahrenübergang innerhalb der Garantiezeit mangelhaft ist bzw. wird.
Wenn ein Sachmangel bei Gefahrenübergang vorliegt oder innerhalb der Garantiezeit auftritt, dann werden wir diesen Mangel für Sie kostenlos beheben. Dies geschieht nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. durch Austausch des mangelhaften Teils oder Teilen davon (Nacherfüllung). Die gesetzlichen Vorschriften bleiben selbstverständlich unberührt.
Die Voltus Garantie greift nur, wenn die Produkte fachmännisch (d.h. i.d.R. durch einen Fachbetrieb oder durch eine Person mit entsprechender Sachkenntnis) gemäß den produktbegleitenden Unterlagen (z.B. Montage- und Inbetriebnahmeanweisung) sowie den Planungsvorgaben und den allgemeinen Regeln der Technik installiert, montiert, eingestellt und betrieben werden. Wird in der jeweiligen Montage- und Inbetriebnahmeanweisung, die dem Produkt beiliegt, darauf hingewiesen, dass der Einbau, die Installation bzw. die Montage nur durch einen Fachbetrieb zu erfolgen hat, dann ist dies durch Sie nachzuweisen (z.B. durch Vorlage der Installationsrechnung o.ä.). Zudem sind Sie verpflichtet, die Produkte zur Aufrechterhaltung der Garantie während der Garantiezeit auch fachgerecht, d.h. durch einen entsprechenden Fachbetrieb, nach der jeweiligen Montage- und Inbetriebnahmeanweisung zu warten.
# 4.0 Welche Schäden/Mängel sind nicht von der Voltus Garantie umfasst?

Folgende Mängel sind von der Voltus Garantie ausgeschlossen:
Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, falsche oder nicht fachgerechte Installation, Montage und/oder Inbetriebnahme oder mangelnde oder falsche Wartung zurück zu führen sind;
Mängel, die außerhalb der Garantiezeit auftreten;
Mängel, die außerhalb der Garantiezeit gemeldet werden;
Mängel, die schuldhaft selbst verursacht wurden.
Von der Voltus Garantie ebenfalls ausgenommen sind:
Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (z.B. Leuchtmittel, Elektroden, Anoden, Filter, Batterien usw.) und/oder im Rahmen von Wartungsarbeiten ausgetauscht werden müssen;
Schäden, die durch unsachgemäße Montage oder Verwendung entstehen;
Glasbruch bei Solaranlagen.
# 5.0 Ihre gesetzlichen Rechte werden selbstverständlich nicht eingeschränkt!

Die Voltus Garantie besteht unabhängig von Ihren gesetzlichen Ansprüchen, insbesondere Ihren (unentgeltlichen) gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen oder anderen außervertraglichen Ansprüchen. Diese bleiben selbstverständlich vollständig erhalten und können von Ihnen nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen neben der Voltus Garantie jederzeit geltend gemacht werden und werden durch die Voltus Garantie nicht eingeschränkt.
Namen und die Anschrift des Garantiegebers lauten wie folgt:
Voltus GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer, Michael Möller und Dirk Löding
Loog 7
D-23611 Bad Schwartau
Telefon: +49 451 989 03-0
Telefax: +49 451 989 03-399
E-Mail: info@voltus.de
www.voltus.de

Um die Voltus Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Garantieanspruch gem. den Regeln der nachfolgenden #6 melden und entsprechend verfahren.
Die Voltus Garantie bezieht sich auf alle physischen Produkte, die Sie als Mitglied des Voltus Bauprogramms bei uns über unseren Voltus Onlineshop erwerben.
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre ab Rechnungsdatum, sofern Sie während der 24-monatigen Bauphase sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllt haben. Endet Ihre Mitgliedschaft in dem Voltus Bauprogramm – gleich aus welchem Rechtsgrund – so endet automatisch auch Ihre Voltus Garantie, unabhängig davon, ob die Garantiezeit von 5 Jahren schon abgelaufen ist oder nicht.
# 6.0 Wie nehmen Sie die Voltus Garantie in Anspruch?

Zur Inanspruchnahme der Voltus Garantie müssen Sie den Mangel innerhalb der Garantiezeit von 5 Jahren ab Rechnungsdatum bei uns mind. in Textform melden, aussagekräftig beschreiben (ggf. mit Fotos belegen). Eine Rücksendung des mangelhaften Teils/Produktes zu uns dürfen Sie erst vornehmen, wenn wir Sie dazu auffordern. Bitte beachten Sie, dass wir unaufgeforderte Sendungen innerhalb der Voltus Garantie nicht annehmen können.
Wir prüfen den Garantiefall und geben Ihnen entsprechend Bescheid, wie zu verfahren ist.
Sollte noch zusätzlich die Vorlage von weiteren Nachweisen erforderlich sein, insbesondere die Vorlage von Installations-, Montage- oder Wartungsnachweisen, werden wir Sie entsprechend informieren. Diese sind dann von Ihnen vorzulegen.
Die Nacherfüllung der von uns als garantiepflichtig anerkannten Mängel erfolgt in der Weise, dass wir die mangelhaften Teile nach unserer Wahl für Sie unentgeltlich instand setzen oder durch einwandfreie Teile ersetzen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben selbstverständlich unberührt.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Durch Garantieleistung wird die Garantiefrist für Systemerzeugnisse weder verlängert noch erneuert.
Bad Schwartau im Oktober 2022