Photovoltaikanlage zum Nettopreis

Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher – Du bestellst, wir korrigieren die MwSt. auf 0 %
Das Jahressteuergesetz 2022, das am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedet wurde, enthält unter anderem Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Eine davon ist die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes. (JStG 2022: Art. 9 § 12 Abs. 3 UstG)
Ab dem 1. Januar 2023 gilt bei der Lieferung und Installation von Solarmodulen sowie der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten Wechselrichter und Stromspeicher der Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent
Voraussetzungen:
  • Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
  • Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage beträgt laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak). (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2022)

VOLTUS setzt die neuen gesetzlichen Regelungen seit 1. Januar 2023 um.


Um die Mehrwertsteuer korrigieren zu können, gehe bitte folgendermaßen vor: 

  1. In unserem Shop siehst Du die Produkte noch mit Mehrwertsteuer. Führe Deine Bestellung durch und bestätige mit einem Haken in der entsprechenden Checkbox, dass Deine Bestellung die Voraussetzungen für die 0-%-Besteuerung erfüllt. Du wirst an dieser Stelle aufgefordert, Deine Marktstammdatenregisternummer anzugeben. Du erhältst sie nach der Registrierung Deiner Anlage im Marktstammdatenregisterportal (FAQ des MaStr.)
  2. Wir prüfen, ob Deine bestellten Produkte die Voraussetzungen für eine 0-%-Besteuerung erfüllen
  3. Erfüllt Deine Bestellung die Voraussetzungen, korrigieren wir die Mehrwertsteuer auf 0 %. Die Art der Korrektur hängt von Deiner ausgewählten Zahlart ab:
    a) PayPal / Kreditkarte: Wir erstatten Dir den MwSt.-Betrag direkt über dieser Zahlart 
    b) Überweisung / Vorkasse: Du erhältst von uns eine neue Auftragsbestätigung mit den geltenden Konditionen
    c) Sofortüberweisung: Wir erstatten Dir den MwSt.-Betrag per Banküberweisung auf Dein angegebenes IBAN-Konto

Dem Nullsteuersatz unterliegen seit dem 1.1.2023 auch „wesentliche Komponenten". Das BMF hat diese am
27.02.2023 definiert: Es sind Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. 

 

Zu den wesentlichen Komponenten gehören demnach: 

  • Wechselrichter
  • Dachhalterung
  • Energiemanagement-System
  • Solarkabel
  • Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose)
  • Funk-Rundsteuerungsempfänger
  • Backup Box und 
  • der Notstromversorgung dienende Einrichtungen 

Keine wesentlichen Komponenten sind Zubehör, wie z. B. Schrauben, Nägel und Kabel, auch wenn diese für die Installation der Anlage notwendig sind. 


Photovoltaik. So profitierst Du 2023 von den Fördermaßnahmen


Die Energiekrise hat uns fest im Griff. Wir sagen Dir, wie Du von den Veränderungen, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Jahressteuergesetz (JStG) für 2023 mit sich bringen, profitieren kannst. Um es kurz zu sagen: Beides macht Lust auf Photovoltaik.


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